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Handwerk: Die Innovation fest im Blick (This content is only available in German.)
Gründerinnen und Gründer im Handwerk leben die handwerkliche Tradition und entwickeln daraus das Geschäft der Zukunft. Mit innovativen Produkten und Verfahren stärken sie die „Wirtschaftsmacht von Nebenan“. Dafür gibt es spezielle Unterstützungsinstrumente.
Damit viele Handwerkerinnen und Handwerker in Nordrhein-Westfalen den Weg in die Selbständigkeit wagen, stehen ihnen vielfältige Förderinitiativen zur Verfügung. Neben finanziellen Hilfen werden Beratungen zu verschiedenen Bereichen der eigenverantwortlichen Unternehmensführung angeboten.
Die Startercenter NRW bei den Handwerkskammern sind die zentrale Anlaufstelle für Gründerinnen und Gründer aus dem Handwerk. Sie sind Teil der Gründungslandschaft in Nordrhein-Westfalen und denken das Handwerk neu, ohne Tradition und Standards aus den Augen zu verlieren. Damit Start-up und Handwerk kein Widerspruch sind.
Auch durch die von Bund und Land geförderten Betriebsberatungsstellen bei den Handwerkskammern werden Handwerksbetriebe und Existenzgründende in allen Fragen der Unternehmensführung, der strategischen Weiterentwicklung und der Innovationsfähigkeit zur Anpassung an sich verändernde Wettbewerbsbedingungen beraten.
Förderung für Gründungen von Meisterinnen und Meistern
Dazu gibt es auch ganz konkrete finanzielle Unterstützungsangebote, allen voran die Meistergründungsprämie (MGP): Mit der MGP will das Land NRW Handwerksmeisterinnen und –meistern den Weg in die Selbstständigkeit finanziell erleichtern. Gefördert werden Investitionsausgaben im Rahmen von Neugründungen, Betriebsübernahmen sowie tätige Beteiligungen (mindestens 50 Prozent) an neuen oder bestehenden Handwerksbetrieben. Bereits ab einer Mindestinvestitionssumme von 12.000 Euro wird eine Prämie von 8.400 Euro gewährt.
Die Höchstprämie von 10.500 Euro wird ab einer Investitionssumme von 15.000 Euro gewährt (Stand: Januar 2021).
Die Gewährung der MGP ist an eine Gründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer sowie an die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen geknüpft.
Weitergehende Information zur MGP sowie die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie auf den Webseiten der Bewilligungsstelle, der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V..
Grundsätzlich können auch Handwerkerinnen und Handwerker auch allgemeine Unterstützungs- und Förderangebote in Anspruch nehmen.
Zu Gründungen in Form einer Unternehmensnachfolge gibt es hier weitere Informationen.
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