
MUT – DER GRÜNDUNGSPREIS NRW 2025
MUT – DER GRÜNDUNGSPREIS NRW wird am 9. Dezember 2025 zum 14. Mal vergeben. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 14. September 2025. Er zählt zu den bundesweit höchstdotierten Wettbewerben für junge Unternehmen, Unternehmensnachfolgen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aus den Bereichen Handwerk, Industrie und Dienstleistungen.
„Gründungen sind der Pulsschlag unserer Wirtschaft. Sie bringen neue Ideen, Arbeitsplätze und oft sogar ganz praktische Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit. Besonders beeindruckt mich, wie viele Gründerinnen und Gründer heute nicht nur wirtschaftlich denken, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen – für Klimaschutz, für soziale Gerechtigkeit, für eine nachhaltige Zukunft. Mit MUT – DER GRÜNDUNGSPREIS NRW wollen wir zeigen: Es lohnt sich, an die eigenen Ideen zu glauben und loszulegen. Wir feiern Menschen, die anpacken, gestalten und unser Land Tag für Tag ein Stück besser machen. Ich lade alle Gründerinnen und Gründer herzlich ein, sich zu bewerben und ihre Geschichte mit uns zu teilen.“
Teilnahmebedingungen
Die Bewerbungsphase für den 14. MUT – DER GRÜNDUNGSPREIS NRW endet am 14. September 2025. Ausgezeichnet werden drei unternehmen mit jeweils 20.000 Euro. Der Wettbewerb richtet sich an alle Wirtschaftssektoren und Branchen: Innovative Handwerks- und Industriebetriebe haben ebenso die Chance, ausgezeichnet zu werden, wie nachhaltige Dienstleistungsunternehmen und digitale Start-ups.
Folgende Teilnahmebedingungen müssen erfüllt sein:
Dein Unternehmen
- hat den Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen,
- wurde zwischen 2020 und 2023 gegründet,
- ist wirtschaftlich erfolgreich und hat ein tragfähiges Geschäftsmodell.
Du
- bist Gründerin oder Gründer eines neuen Unternehmens. Das heißt, dein Unternehmen
- ist keine Tochtergesellschaft eines bestehenden Unternehmens und
- ist keine Ausgründung aus einem bestehenden Unternehmen mit bereits bestehenden Produkten und
- ist nicht durch Zukauf und
- nicht durch den Wechsel des Tätigkeitsbereichs eines mehr als fünf Jahre alten Unternehmens entstanden.
- hast als Unternehmensnachfolgerin oder Unternehmensnachfolger ein kleines oder mittleres Unternehmen übernommen oder
- bist Freiberuflerin oder Freiberufler.
Nach der Bewerbungsphase berät eine unabhängige Fachjury aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Christine K. Volkmann, Inhaberin des UNESCO-Lehrstuhls für Entrepreneurship und interkulturelles Management an der Bergischen Universität Wuppertal, über die Nominierten.
Der Preis wird von der NRW.BANK bereits zum 14. Mal verliehen und steht unter der Schirmherrschaft von NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur. Insgesamt winken Preisgelder in Höhe von 60.000 Euro, die auf drei Gewinnerunternehmen verteilt werden. Die Preisverleihung findet am 9. Dezember 2025 in Düsseldorf statt.
Weitere Informationen, sowie zur Bewerbung geht es hier.
„MUT – DER GRÜNDUNGSPREIS NRW zeigt, wie Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen wirtschaftliche Zukunft gestalten. Von traditionellem Handwerk über kluge Dienstleistungen bis zu Hightech-Lösungen – von der Herstellung bis zur Weiterverarbeitung: Jede innovative Idee zählt und verdient die gleiche Chance. Mit MUT setzen wir uns dafür ein, dieser Vielfalt die Aufmerksamkeit zu geben, die sie verdient.“
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