Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.gründen.nrw veröffentlichte Website des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seine Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.gründen.nrw und wurde am 04. November 2020 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Aufgrund der bisherigen Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Nicht alle Komponenten (Widgets wie Navigationen) sind gänzlich mit dem Erfolgskriterium 2.2.1 WCAG 2.1 (Tastatur) vereinbar. Einige Komponenten werden noch für die Nutzung mit Tastatur optimiert.
  • Nicht alle Kontraste von Texten sind mit dem Erfolgskriterium 1.4.3 WCAG 2.1 (Kontraste von Texten hinreichend) vereinbar. Die Kontraste von Texten werden derzeit optimiert.
  • Nicht alle Komponenten (Widgets wie Audioplayer und Navigationen) sind gänzlich mit dem Erfolgskriterium 4.1.2 WCAG 2.1 (Name, Rolle, Wert verfügbar) vereinbar. Einige Komponenten werden noch mit Hilfe von WAI-ARIA optimiert.
  • Nicht alle Audiodateien sind mit dem Erfolgskriterium 1.2.1 WCAG 2.1 (Audiodateien und stumme Videos - aufgezeichnet) vereinbar. Wir arbeiten daran, für alle Audiodateien eine Alternative (Transkript) zur Verfügung zu stellen.
  • Einige Komponenten (Widgets wie Audioplayer) sind mit dem Erfolgskriterium 1.4.4. WCAG 2.1 (Text auf 200% vergrößerbar) und 1.4.10 WCAG 2.1 (Inhalte brechen um) nicht vereinbar. Wir arbeiten daran, dass diese Inhalte bei Vergrößerung erreichbar und bedienbar sind.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 04. November 2020 zu Düsseldorf erstellt und zuletzt am 04. November 2020 aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail, Post oder telefonisch:

E-Mail: poststelle@mwike.nrw.de (Informationen zu verschlüsselten E-Mails finden Sie hier.)

Land Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf

Telefon: (0211) 61772 0

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier.