MUT – DER GRÜNDUNGSPREIS NRW 2024

MUT – DER GRÜNDUNGSPREIS NRW wurde am 28. Oktober 2024 zum 13. Mal vergeben. Er zählt zu den bundesweit höchstdotierten Wettbewerben für junge Unternehmen, Unternehmensnachfolgen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aus den Bereichen Handwerk, Industrie und Dienstleistungen.

„Mutige Gründerinnen und Gründer treiben die Transformation voran und stärken die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Ihre Innovationen und ihr Unternehmergeist sind der Schlüssel zu nachhaltigem Wandel. Sie fassen den Mut, neue Wege zu gehen und stellen sich den Herausforderungen unserer Wirtschaft und Gesellschaft mit kreativen Lösungen – für eine schnellere Digitalisierung, besseren Klima- und Umweltschutz und ein lebenswertes Nordrhein-Westfalen. Der Gründungspreis würdigt diesen Einsatz und inspiriert dazu, eigene Geschäftsideen zu verwirklichen und die Zukunft zu gestalten.“
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur

Teilnahmebedingungen

Die Bewerbungsphase für den 13. MUT – DER GRÜNDUNGSPREIS NRW startete am 17. Juni 2024. Das Preisgeld betrug insgesamt 60.000 Euro. Bewerben konnten sich nicht nur digitale IT-Gründungen, sondern einfach alle Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen. Egal ob im Bereich Soziales, Handel oder Handwerk.

Folgende Teilnahmebedingungen mussten erfüllt sein:

Dein Unternehmen

  1. hat den Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen,
  2. ging zwischen 2019 und 2022 an den Start,
  3. ist wirtschaftllich erfolgreich und hat ein tragfähiges Geschäftsmodell.

Du

  1. bist Gründerin oder Gründer eines neuen Unternehmens. Das heißt, dein Unternehmen
    • ist keine Tochtergesellschaft eines bestehenden Unternehmens und
    • ist keine Ausgründung aus einem bestehenden Unternehmen mit bereits bestehenden Produkten und
    • ist nicht durch Zukauf und
    • nicht durch den Wechsel des Tätigkeitsbereichs eines mehr als fünf Jahre alten Unternehmens entstanden.
  2. hast als Unternehmensnachfolgerin oder Unternehmensnachfolger ein kleines oder mittleres Unternehmen übernommen oder
  3. bist Freiberuflerin oder Freiberufler.

Bewerben konntest du dich auch, wenn du im Nebenerwerb oder aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet hast.

In jedem Fall hattest du die Bereitschaft erklärt, an der Jurysitzung am 11. September 2024 sowie der finalen Preisverleihung am 28. Oktober 2024 teilzunehmen.

Nach Ende der Bewerbungsphase am 4. August 2024 schaute sich eine Fachjury deine Bewerbung an (Teilnahmeantrag).

Bewertet wurde, neben dem wirtschaftlichen Erfolg und der Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze, unter anderem die Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee. Weiterhin spielten Innovation, neue Verfahren, Produkte und Dienstleistungen sowie das kreative Potenzial eine Rolle. Ebenso flossen Kriterien wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, umweltbewusstes Handeln oder soziales Engagement ein.

Bei Fragen steht das Wettbewerbsbüro des MUT – DER GRÜNDUNGSPREIS NRW 2024 unter mitmachen@gruendungspreis.nrw oder Telefon: 0201 – 43 77 234 zur Verfügung.

Details zu den Teilnahmebedingungen

„Die Gründungsszene in NRW gibt wichtige Impulse für die Entwicklung unseres Landes hin zu einer der zukunftsfähigsten Regionen Europas. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützen wir diese jungen Unternehmen, ihre Ideen und Innovationen zu etablieren und in die Welt zu tragen. Mit MUT – DER GRÜNDUNGSPREIS NRW bieten wir deshalb auch in diesem Jahr wieder eine Bühne mit großer Strahlkraft, die Gründungspersönlichkeiten aus NRW ins gebührende Rampenlicht stellt.“
Gabriela Pantring, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der NRW.BANK