Studentinnen, Studenten und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Von der Hochschule zur Gründung

Während des Studiums, als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter auf eine spannende Geschäftsidee gekommen? Jetzt mit der eigenen Gründung durchstarten.

Studentinnen und Studenten, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen jede Menge Kreativpotenzial mit und sind gleichzeitig auf dem aktuellen Forschungsstand. Damit haben sie beste Voraussetzungen zu gründen.

Hochschulen haben eine wachsende Bedeutung für das Gründungsökosystem in Nordrhein-Westfalen. Dort werden Wissen und Technologien entwickelt und Geschäftsideen geschaffen. Ein Großteil der mit Wagniskapital unterstützten Unternehmen stammt aus dem Hochschul-Kontext.

Das Land Nordrhein-Westfalen ist dafür gut aufgestellt: 70 Hochschulen und 14 Exzellenz-Cluster sprechen eine eindeutige Sprache. Um dieses Potential noch stärker in Gründungen umzumünzen, helfen Förderprogramme.

Übersicht über die Maßnahmen

Dazu gibt es ein Bündel an Maßnahmen:

  • Mit der Initiative Exzellenz Start-up Center NRW erhalten Gründerinnen und Gründer aus den Hochschulen besondere Unterstützung und Beratung. Um den akademischen Gründergeist zu fördern, können sich Interessierte z.B. an die Gründungsberaterinnen und -berater der Hochschulen wenden, die bei der Stellung von Anträgen auf Förderung durch Programme des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes unterstützen.
  • Mit dem Förderprogramm Start-up Transfer NRW werden Gründungsteams aus Hochschulen direkt unterstützt. Gründungsvorhaben können hier eine Förderung von bis zu 320.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten.
  • Neben den klassischen Finanzierungswegen bieten sich für Gründungen von Studentinnen und Studenten, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch die EXIST-Programme Gründerstipendium und Forschungstransfer des Bundeswirtschaftsministeriums an. Sie fördern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Studierende bei innovativen Gründungen. Beispielsweise wird der Lebensunterhalt bei dem EXIST-Programm Gründerstipendium maximal ein Jahr mit bis zu 3.000 Euro pro Monat gefördert, dazu kommen Gelder für Coachings oder Sachausgaben. Weitere Infos zu EXIST finden sich hier.
  • Mit dem Accelerator HIGH-TECH.NRW unterstützt das Land gezielt und passgenau High-Tech & Deep-Tech Start-ups in der frühen Unternehmensphase, deren Grundlage in tiefgreifender Forschung, hardware-basierten Geschäftsmodellen oder hochkomplexen Anwendungen von Technologien liegen.

Mit zusätzlichen Einzelmaßnahmen soll die Gründung für Studentinnen und Studenten, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber hinaus vereinfacht werden:

  • NRW Patent-Validierungsprogramm zur Überwindung technologischer Hürden,
  • Standard-Lizenzvereinbarung zur Nutzung durch Gründerinnen und Gründer,
  • Urlaubssemester für Gründerinnen und Gründer.