Beratungsprogramm Wirtschaft NRW: Beratung für Existenzgründung und Übernahme

Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW bietet Beratungskostenzuschüsse für Ihre Gründung. Insgesamt 17,3 Millionen Euro Fördermittel stehen zur Verfügung.

Wer ein Unternehmen gründen oder die Mehrheit an einem Unternehmen übernehmen möchte, kann das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW NRW) in Anspruch nehmen.

Was wird gefördert?

  • Förderfähig sind Beratungsleistungen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb, die in einem der Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen.
  • Die Beratung erfolgt zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen vor:
    • der Gründung eines unabhängigen Kleinstunternehmens, kleinen oder mittleren Unternehmens,
    • der Betriebsübernahme eines Kleinstunternehmens, kleinen oder mittleren Unternehmens,
    • der tätigen Beteiligung einer Person mit mehr als 25 Prozent an einem Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen oder
    • dem Übergang zum Haupterwerb von einem im Nebenerwerb gegründeten Kleinstunternehmen, dessen Gründung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt.

 Nach der Gründung

Gefördert werden zudem Ausgaben für die Beratung im Anschluss an die Gründung eines neuen Unternehmens, sofern eine Förderung für die Zeit vor Gründung nach diesem Programm beantragt wurde.

Zusätzlich zu diesen betriebswirtschaftlichen Beratungen ist auch in folgenden Fällen eine Förderung möglich:

  • Beratung für Migrant:innen der ersten Generation, die eine Gründung oder Übernahme planen
  • Beratung für Menschen mit Behinderung, die eine Gründung oder Übernahme planen
  • Beratung zur besseren Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund
  • Beratung zur Gestaltung der Arbeit von Mitarbeiter:innen mit Behinderung
  • Beratung zur Fachkräftesicherung
  • Beratung zur Fachkräftegewinnung
  • Beratung zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
  • Beratung zur Gleichstellung
  • Beratung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen über 18 Jahre, die in Nordrhein-Westfalen:

  • ein neues gewerbliches Unternehmen gründen,
  • eine freiberufliche Tätigkeit als selbständige Vollexistenz aufnehmen,
  • ein gewerbliches Einzelunternehmen übernehmen,
  • ein Unternehmen durch den Erwerb von mehr als 50 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals übernehmen,
  • sich als tätiger Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent Anteilen oder des stimmberechtigten Kapitals an einem gewerblichen Unternehmen beteiligen oder
  • vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln.

Wir empfehlen, sich für eine kostenlose Erstberatung zunächst an die Startercenter NRW vor Ort oder eine andere Anlaufstelle des Programms zu wenden.

Weitere Informationen zum Verfahren