Gründungsfinanzierung: So kommt ihr an Kapital für eure Gründung
Kaum eine Gründung kommt ohne Startkapital aus. Damit die Gründungsfinanzierung gelingt, ist eine solide Planung wichtig. Dafür müsst ihr im Vorfeld einige Fragen klären: Wie viel Geld wird überhaupt für das eigene Vorhaben gebraucht? Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es und wo soll das Geld herkommen?
Inhalte dieser Seite:
Möglichkeiten der Finanzierung
Zuschüsse: Gründungsstipendium NRW und Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
Beteiligungskapital: Business Angels und Venture Capital
Fördermöglichkeiten recherchieren
Weitere Fragen, die ihr euch für eine Gründung zum Thema Finanzierung stellen solltet: Nutzt ihr öffentliche Fördermöglichkeiten des Landes NRW, des Bundes oder der EU als Geldquellen? Oder Kapital von privaten Geldgebenden wie beispielsweise Business Angels? Die Basis für eine erfolgreiche Finanzierung ist jedoch ein guter Businessplan. Denn nur so lassen sich potenzielle Geldgebende davon überzeugen, in eine Gründung zu investieren.
Es gibt also vieles zu beachten, bevor ihr mit dem eigenen Unternehmen loslegen könnt. Um euch als Gründende den Weg in die Selbständigkeit zu erleichtern, findet ihr hier die Antworten auf wichtige Fragen zusammengestellt.
Businessplan
Warum brauche ich einen Businessplan?
Neben grundsätzlichen Überlegungen, etwa zu Gründungsförderung, Geschäftsidee oder auch Beratung, ist es vor allem der Businessplan, der zu Beginn einer Gründung wichtige Informationen über das Unternehmen verraten soll. Der Businessplan soll die künftige Geschäftsidee mit dem dazugehörigen Produkt oder der Dienstleistung erklären. Zusätzlich soll er durch eine klare Struktur zeigen, was die Schwerpunkte des neu gegründeten Unternehmens sind. Das hilft, Vertriebskanäle zu erschließen und künftige Geldgebende zu überzeugen.
Gliederung und Schwerpunkte: Was gehört in den Businessplan?
Für den Businessplan ist ein schlüssiger Aufbau unverzichtbar. Eine gut leserliche, klare Gliederung sowie ein einfacher und verständlicher Schreibstil beim Erstellen sind dabei ein Muss. Beim Schreiben selbst solltet ihr auf zu allgemeine Ausführungen, aber auch auf unnötige Fachbegriffe verzichten. Der Fokus sollte auf dem Neuen und Besonderen der Gründung liegen, um das (geplante) Unternehmen bestmöglich zu präsentieren. Es gibt zwar nicht die eine vorgeschriebene Gliederung für die Erstellung eines Businessplans, allerdings hat sich der folgende Aufbau bewährt:
1. Zusammenfassung
Am Anfang eines Businessplans sollte immer eine kurze, allgemeine Zusammenfassung stehen. Darin solltet ihr die Hauptpunkte der Gründung und die wichtigsten W-Fragen beantworten, etwa: Wie lautet die Geschäftsidee und was ist das Besondere daran? Wie erreicht ihr neue Kundinnen und Kunden? Wie viel Umsatz und Gewinn könnt ihr in den ersten Jahren erwirtschaften? In diesem Teil sollte kurz und knapp klar werden, was ihr mit dem neu gegründeten Unternehmen überhaupt erreichen wollt.
2. Haupttext
In diesem Textteil solltet ihr vor allem die Geschäftsidee und deren eigentliche Umsetzung beschreiben. Dabei muss klar werden, um welches Produkt oder welche Dienstleistung es sich handelt. Außerdem wie und zu welchem Preis diese/s auf den Markt kommen soll.
1) Geschäftsidee
Ein entscheidender Punkt im Businessplan, der wichtige Details über das Unternehmen verrät, ist die Beschreibung der Geschäftsidee. Hier solltet ihr das Produkt oder die Dienstleistung erklären. Dabei geht es vor allem darum, hervorzuheben, warum gerade die entsprechende Geschäftsidee gut ist und wie ihr diese umsetzen wollt. Aber auch, welche Kernkompetenzen der Gründenden eine entscheidende Rolle spielen und wichtig für den Erfolg des Unternehmens sind.
2) Markt und Wettbewerb
In diesem Teil des Businessplans spielt vor allem die zu erreichende Zielgruppe eine Rolle. Konkret geht es darum, die Zielgruppe zu definieren und zu beschreiben, wie sich das Produkt oder die Dienstleistung von Konkurrenten abheben soll.
Zusätzlich sollte in diesem Teil klar werden:
- welche Vertriebswege und Märkte das Unternehmen für sich nutzen wird und
- wie es Kundinnen und Kunden langfristig an sich binden will.
3) Team und Partner
Nachdem im vorigen Teil der Schwerpunkt auf potenziellen Kundinnen und Kunden lag, sollten sich die Gründenden in diesem Teil selbst vorstellen. Hier ist es wichtig, Vorerfahrungen, Aufgaben und Stärken, aber auch Kenntnisse der Branche der Gründenden hervorzuheben. Es soll klar werden, wer welche Aufgaben im Unternehmen übernimmt, welche Talente wo eingesetzt werden können und wie es um die Vorerfahrung im Unternehmen steht. Darauf aufbauend kann es auch von Vorteil sein, Unternehmenswerte zu nennen. Diese geben im Unternehmen selbst einen Orientierungsrahmen vor und verraten mehr darüber, wie es um Werte, Ideale oder die Kultur innerhalb des Unternehmens bestellt ist.
4) Unternehmen
In diesem Teil des Businessplans geht es vor allem darum, zu beschreiben, wie das Unternehmen aufgebaut sein soll. Das kann zu Beginn eine Beschreibung der Produktionsprozesse und der Kernaktivität des Unternehmens sein. Zusätzlich sollte aus diesem Teil aber auch hervorgehen, welchen Standort und welche Rechtsform ihr für das Unternehmen gewählt habt – und warum.
Neben Informationen zum Unternehmen und der Beschreibung von Potenzialen und Chancen solltet ihr aber auch denkbare Risiken und dazugehörige Lösungen nennen. Das ist besonders deswegen hilfreich, da ihr so einen Punkt festlegt, an dem ihr die Reißlinie zieht. Damit bleibt das finanzielle Risiko für das Unternehmen (und auch für potenzielle Geldgebende) überschaubar.
3. Finanzierung
Neben dem Hauptteil ist der Finanzteil besonders relevant, da es hier vor allem darum geht, die Kosten einzuschätzen und potenzielle Kapitalgebende zu gewinnen. Es steht vor allem die Frage im Raum, ob es sich (für die Kapitalgebenden) lohnt, überhaupt in das neue Unternehmen zu investieren.
Im Finanzteil sind unter anderem folgende Punkte entscheidend, über die ihr euch im Zuge der Erstellung des Businessplans Gedanken zu machen solltet:
- Private Kosten: Wie hoch sind die eigenen Lebenshaltungskosten inklusive Altersvorsorge und Einkommensteuer? Diese sollten langfristig mit den Umsatzerlösen eingespielt werden.
- Kapitalbedarf und Finanzierung: Hier sind alle Kosten und Ausgaben zu nennen, damit Sie das Unternehmen starten und für die ersten Monate betreiben können. Inklusive vorgestrecktem Eigenkapital und der verbleibenden Summe in Form von Fremdkapital (zum Beispiel durch Förderprogramme), die noch für die übrige Finanzierung gebraucht wird.
- Rentabilität: Hier geht es darum, die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens in wichtigen Kennzahlen zu beschreiben. So macht ihr klar, ab wann das Unternehmen rentabel sein kann.
- Liquidität: Besonders für Banken und Investorinnen und Investoren ist die Frage relevant, ab welchem Monat die Einnahmen des Unternehmens die Ausgaben übersteigen. Denn bis dann müsst ihr das durch die Unternehmensgründung entstandene Minus finanzieren.
Ihr seht, dass der finanzielle Teil eines Businessplans gut überlegt und aufgeschlüsselt sein sollte. Deshalb wird der Finanzteil von Fachleuten mitunter als das eigentliche Herzstück des Businessplans angesehen, auf den vor allem Banken und Geldgebende schauen werden.
4. Anhang
Der Anhang am Ende eines Businessplans umfasst alle wichtigen Belege, die die im Businessplan verwendeten Inhalte nochmal untermauern sollen. Das sind in der Regel:
- Lebensläufe der Gründenden,
- Zertifikate und Zeugnisse,
- Genehmigungen,
- Patente und
- weitere Darstellungen oder Abbildungen, die als wichtige Nachweise für die Gründenden dienen.
Zusammenfassung
Der Businessplan ist eine umfangreiche und gut strukturierte Darstellung einer Geschäftsidee und dient als „Fahrplan“ für die erfolgreiche Unternehmensgründung. Ihr solltet ihn in der Regel selbst schreiben, da ihr so wichtiges Wissen erhaltet. Der Businessplan sollte verschiedene Qualitätskriterien erfüllen, um das zu gründende Unternehmen bestmöglich von Beginn an zu präsentieren. Dazu gehören neben optischen Kriterien wie Klarheit, Visualisierung und Lesbarkeit besonders branchenspezifische sowie finanzielle Erläuterungen. Die sollen Aufschluss darüber geben, wie Sie das Unternehmen aufstellen und finanzieren wollen.
In NRW beraten über 70 STARTERCENTER NRW kostenlos und unabhängig zum Thema Unternehmensgründung und -förderung. Vereinbart gerne einen Termin und besprecht euren Businessplan vor Ort.
Weitere Details über die einzelnen Punkte des Businessplans sowie Vorlagen finden sich auf folgenden Seiten:
Möglichkeiten der Finanzierung
Die Wege zu einer erfolgreichen Gründung und dem nötigen Startkapital sind sehr unterschiedlich. Um den richtigen Weg in die Gründung zu gehen, zeigen wir hier, welche Möglichkeiten der Finanzierung überhaupt denkbar sind.
Darlehen
Auch eine gute Geschäftsidee braucht manchmal finanzielle Starthilfe. Die NRW.BANK bietet unter anderem zinsverbilligte Darlehen für Gründende sowie Weiterführung eines Unternehmens in Nordrhein-Westfalen an. Über NRW hinaus gibt es auch öffentliche Darlehen von Bund und EU für Gründungen, zum Beispiel die Darlehen der KfW.
Zuschüsse
Zuschüsse können gerade zu Beginn einer Gründung viel wert sein. Sie sind attraktiv, da sie in der Regel nicht zurückgezahlt werden müssen. Welche Zuschüsse gibt es?
- Das EXIST-Programm des Bundes richtet sich an Gründende aus dem Hochschulbereich mit seinen Varianten EXIST-Gründungsstipendium und EXIST-Forschungstransfer.
- Mit der Meistergründungsprämie NRW bekommen Meisterinnen und Meister aus dem Handwerk Zuschüsse, wenn sie Arbeitsplätze schaffen.
- Eine weitere Möglichkeit ist das Einstiegsgeld für arbeitslose Gründende zur Deckung des Lebensunterhalts in der Gründungsphase.
- Das Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) unterstützt dabei, innovative Gründungen anzugehen sowie digitale Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren umzusetzen.
- Gründungsberatungen durch freie Unternehmensberaterinnen und -berater werden durch das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) gefördert.
- Jungunternehmen in der Start- und Festigungsphase (erste zwei Jahre) können sich Beratung fördern lassen durch das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" des BAFA.
- Das Programm Start-up transfer NRW unterstützt Gründungen aus Hochschulen.
- Das Förderangebot „Go-to-market-Gutschein" bietet Start-ups bis zu 35.000 Euro Zuschüsse zur Erstellung eines Prototypen Ihres Produkts.
Bei Fragen zu Zuschüssen helfen die Beratungseinrichtungen für Gründende im Land gerne weiter.
Gründungsstipendium NRW: Förderung für innovative Geschäftsideen
Wer am Anfang einer innovativen Gründung steht, kann Unterstützung gut gebrauchen. Das Gründungsstipendium NRW hilft auf dem Weg zur Verwirklichung der innovativen Geschäftsidee.
Neben Beratung gibt es ein Stipendium von 1.200 Euro pro Monat – für bis zu einem Jahr. Damit gestaltet sich die Gründung um einiges einfacher. Auch hilft das Stipendium, entscheidende Kontakte zu knüpfen.
Besondere Regelungen gibt es für Eltern: Wer ein Kind bekommt, kann die Förderung um drei Monate verlängern. Wer Elterngeld bezieht, kann das Stipendium für bis zu zwölf Monate pausieren.
Wie funktioniert’s?
Sowohl Einzelpersonen als auch bis zu drei Gründerinnen und Gründer eines Teams können sich bei deinem Netzwerk vor Ort bewerben. Der Bewerbung muss ein aussagekräftiges Ideenpapier mit einer guten innovativen Geschäftsidee beigefügt werden. Außerdem sollte das Alleinstellungsmerkmal deutlich werden, und warum gerade deine Idee Förderung erhalten sollte.
Wichtig ist außerdem eine Betrachtung des Marktes, inklusive möglicher Partnerinnen und Partner, aber natürlich auch der Konkurrenzsituation.
Um die Idee vorzustellen, werden die Gründerinnen und Gründer zum Pitch in ihr Netzwerk eingeladen und präsentieren vor einer Jury das Gründungskonzept.
Alle weiteren Informationen auf gruendungsstipendium.NRW.
Weitere Infos zur Bewerbung gibt es hier.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW: Beratung für Existenzgründung und Übernahme
Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW bietet Beratungskostenzuschüsse für Ihre Gründung. Insgesamt 17,3 Millionen Euro Fördermittel stehen zur Verfügung.
Wer ein Unternehmen gründen oder die Mehrheit an einem Unternehmen übernehmen möchte, kann das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW NRW) in Anspruch nehmen.
Was wird gefördert?
- Förderfähig sind Beratungsleistungen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb, die in einem der Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen.
- Die Beratung erfolgt zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen vor:
- der Gründung eines unabhängigen Kleinstunternehmens, kleinen oder mittleren Unternehmens,
- der Betriebsübernahme eines Kleinstunternehmens, kleinen oder mittleren Unternehmens,
- der tätigen Beteiligung einer Person mit mehr als 25 Prozent an einem Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen oder
- dem Übergang zum Haupterwerb von einem im Nebenerwerb gegründeten Kleinstunternehmen, dessen Gründung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt.
Nach der Gründung
Gefördert werden zudem Ausgaben für die Beratung im Anschluss an die Gründung eines neuen Unternehmens, sofern eine Förderung für die Zeit vor Gründung nach diesem Programm beantragt wurde.
Zusätzlich zu diesen betriebswirtschaftlichen Beratungen ist auch in folgenden Fällen eine Förderung möglich:
- Beratung für Migrant:innen der ersten Generation, die eine Gründung oder Übernahme planen
- Beratung für Menschen mit Behinderung, die eine Gründung oder Übernahme planen
- Beratung zur besseren Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund
- Beratung zur Gestaltung der Arbeit von Mitarbeiter:innen mit Behinderung
- Beratung zur Fachkräftesicherung
- Beratung zur Fachkräftegewinnung
- Beratung zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
- Beratung zur Gleichstellung
- Beratung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen über 18 Jahre, die in Nordrhein-Westfalen:
- ein neues gewerbliches Unternehmen gründen,
- eine freiberufliche Tätigkeit als selbständige Vollexistenz aufnehmen,
- ein gewerbliches Einzelunternehmen übernehmen,
- ein Unternehmen durch den Erwerb von mehr als 50 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals übernehmen,
- sich als tätiger Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent Anteilen oder des stimmberechtigten Kapitals an einem gewerblichen Unternehmen beteiligen oder
- vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb wechseln.
Wir empfehlen, sich für eine kostenlose Erstberatung zunächst an die Startercenter NRW vor Ort oder eine andere Anlaufstelle des Programms zu wenden.
Weitere Informationen zum Verfahren
Beteiligungskapital: Business Angels und Venture Capital
Neben öffentlichen Förderprogrammen können auch private Investitionen in Form von Beteiligungskapital ein Teil im Finanzierungsmix sein. Sogenannte Business Angels bringen Venture Capital in vielversprechende junge Unternehmen ein. Das hat über die reine Finanzierung hinaus meist einen weiteren Vorteil: den Zugriff auf das Netzwerk und das branchenspezifische Know-how des Investors.
Technologie- und wissensbasierte Gründungen haben oftmals einen erhöhten Kapitalbedarf in der Start- und Wachstumsphase. Neben einer klassischen Kreditfinanzierung ist für diese Unternehmen das Einwerben von zusätzlichem Eigenkapital ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Solche Venture Capital-Investitionen bieten neben der reinen Finanzierung häufig auch den Zugriff auf das Netzwerk und das branchenspezifische Know-how des Investors.
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet umfangreiche Angebote in der Start-up- und Gründungsfinanzierung. Mit der NRW.BANK verfügt es über das mit Abstand das aktivste Landesförderinstitut in Deutschland, welches ein breites Spektrum an Maßnahmen in der Start-up-, Gründungs- und Wachstumsfinanzierung bereithält.
Zu den Eigenkapital-Angeboten des Landes im Einzelnen:
win NRW.BANK Business Angels Initiative
Die win Business Angels Initiative der NRW.BANK bringt Business Angels und innovative Wachstumsunternehmen zusammen, um erfolgsversprechenden Start-ups private Investitionen zu vermitteln.
NRW.SeedCon
Mit dem Wandeldarlehen der NRW.BANK erhalten Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind, zwischen 50.000 und 200.000 Euro. Zins- und Tilgungszahlungen sind endfällig. Die über NRW.SeedCon vergebenen Wandeldarlehen sind nachrangig, und unternehmensseitig müssen keine Sicherheiten gestellt werden.
NRW.SeedCap
Die NRW.BANK verdoppelt die Beteiligung des Business Angels oder privaten Seed Investors. Der Anteil der NRW.BANK kann zwischen 100.000 und 500.000 Euro und für Klima- und Umwelttechnikunternehmen bis maximal 750.000 Euro (in mehreren Finanzierungsschritten) liegen. Alle Infos zu NRW.SeedCap
NRW.Venture
Mit NRW.Venture starten schnell wachsende Unternehmen im Land Nordrhein-Westfalen durch. Auf der Website speziell für Start-ups gibt es Informationen und Unterstützungsangebote für innovative und oftmals technologierorientierte Unternehmen, die sich nicht mit Krediten finanzieren können. Über mehrere Finanzierungsrunden werden pro Start-up bis zu 15 Millionen Euro Eigenkapital investiert. Das geschieht gemeinsam mit privatwirtschaftlichen Investor:innen. Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung bringen das Team von NRW.Venture und die weiteren Investor:innen auch ihr Know-how und Netzwerk ein.
Startup Welcome Package NRW
Das Land NRW und NRW.Global Business unterstützen mit dem Startup Welcome Package internationale Tech-Start-ups, die nach Deutschland expandieren möchten. Das Förderinstrument soll einen reibungslosen Eintritt in den deutschen Markt ermöglichen. Es bietet einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro, den Start-ups für Folgendes nutzen können: Präsenz in einem Coworking Space in NRW über mindestens 90 Tage und individuelle Beratungsleistungen, zum Beispiel B2B-Support, Steuerberatung, Mentoring und Coaching.
Regionale Gründungsfonds
Entscheidend ist auch das Venture Capital-Engagement auf regionaler Ebene. Venture Capital-Fonds wie der Gründerfonds Ruhr, Neoteq ventures Rheinland oder der Aachener Tech Vision Fonds I sorgen für ein breites Finanzierungsangebot und setzen wichtige Akzente in ihrer Region. Neben der Versorgung mit Eigenkapital unterstützen die regionalen Fonds mit strategischem Wissen und einem umfangreichen Netzwerk, das Business Angels, Venture Capital-Geber und Gründer:innen zusammenbringt.
Dazu kommt aktuell:
Neues Programm NRW.SeedBridge zur Brückenfinanzierung
Damit junge, innovative Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen die Zeit bis zur nächsten Finanzierungsrunde ohne Liquiditätsengpässe überbrücken können, hat die NRW.BANK das Förderprogramm NRW.SeedBridge gestartet. Mit dem Programm reagiert die Förderbank auf das aktuell knappe Angebot von Risikokapital im Markt. Über NRW.SeedBridge können Unternehmen, die nicht älter als sieben Jahre sind, Wandeldarlehen von bis zu 200.000 Euro erhalten. Zins- und Tilgungszahlungen sind endfällig.
Vorteil: Während der siebenjährigen Laufzeit des Darlehens werden die Unternehmen nicht mit Zins- und Tilgungszahlungen belastet. Die Wandeldarlehen sind zudem nachrangig und der Darlehensnehmende muss keine Sicherheiten stellen.
Neben den Angeboten des Landes bieten auch bundesweit verfügbare Angebote Unterstützung für nordrhein-westfälische Start-ups:
High-Tech Gründerfonds und Coparion
Mit dem High-Tech Gründerfonds und Coparion haben die beiden Venture Capital-Fonds des Bundes ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Ergänzt wird dieses Angebot durch zahlreiche private Venture Capital-Gesellschaften, die Ihr auch auf unserer Karte des Gründungslandes NRW findet.
Business Angel Netzwerk Deutschland
Das bundesweite Business Angel Netzwerk Deutschland bietet viele kostenfreie Informationen und Veranstaltungen zu Angel Investments und die Möglichkeit, mittels eines OnePagers mit Business Angels in Kontakt zu kommen.
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
Mit INVEST – Zuschuss für Wagniskapital unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Beteiligungen privater Investor:innen, insbesondere von Business Angels, an jungen innovativen Unternehmen. Seit März 2024 gelten neue Förderbedingungen: Bis zu 15 Prozent (statt bisher 25 Prozent) der Investitionssumme werden mit einem Erwerbszuschuss gefördert.
Bürgschaften
Ein weiteres Puzzle-Teil bei der Gründungsfinanzierung können Bürgschaften sein. Denn keine Gründung soll an fehlenden Sicherheiten scheitern. Dabei gibt es Angebote der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalten sowie des Landes NRW.
Wenn die Erfolgsaussichten einer Gründung gut sind und geordnete finanzielle Verhältnisse bestehen, kann das Bürgschaftsprogramm des Landes dabei helfen, Lücken in der Besicherung zu schließen. Dies erleichtert Kreditinstituten die Kreditvergabe, insbesondere auch an Gründerinnen und Gründer.
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
So bietet die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen Freiberuflern sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Ausfallbürgschaften von bis zu 80 Prozent, maximal jedoch 1,25 Millionen Euro, an. Die Beantragung erfolgt über die kreditgebende Bank. Eine Bürgschaft von bis zu 250.000 Euro kann direkt bei der Bürgschaftsbank angefragt werden. Um schnelle Unterstützung zu ermöglichen, garantiert die Bürgschaftsbank bei der ExpressBürgschaft eine Bearbeitung von bis zu 72 Stunden. Jetzt eine Anfrage stellen auf der Website der Bürgschaftsbank
Landesbürgschaften
Oberhalb von 1,25 Millionen Euro bürgt Nordrhein-Westfalen direkt mit Landesbürgschaften, die ebenfalls bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos abdecken. Auch Landesbürgschaften werden über die kreditgebende Bank beantragt. Das Land hat PricewaterhouseCoopers (PwC) als Mandatar mit der administrativen Betreuung des Landesbürgschaftsprogramms beauftragt. PwC steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung, weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Website von PwC.
Erfolgreiche Finanzierung
Die meisten Gründenden brauchen für die Realisierung ihrer Geschäftsidee Startkapital. Egal ob ihr Eigen- oder Fremdkapital verwendet oder beide Formen kombiniert. Damit eine erfolgreiche Finanzierung gelingt, ist eine sorgfältige Planung notwendig. Aber auch der Blick auf andere Aspekte wie Steuern, Bildung von Rücklagen und Kostenreduktion ist sehr wichtig.
Planung
Für eine erfolgreiche Finanzierung ist vor allem eine seriöse Planung entscheidend. Diese hilft, die Wirtschaftlichkeit einer Gründung zu beurteilen. Ein Aspekt davon ist die sogenannte Liquiditätsvorschau: Dabei stellt ihr die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben einander gegenüber. So lässt sich berechnen, wann ein Unternehmen voraussichtlich in die Gewinnzone kommt und wie es um die Zahlungsfähigkeit steht. Schließlich müsst ihr auch am Anfang die laufenden Rechnungen, Kosten für Personal, Versicherungen, Steuern oder Miete bezahlen.
Ein weiterer Aspekt bei der Planung ist die Ermittlung des Kapitalbedarfs. Diese sogenannte Kapitalbedarfsplanung gehört in jeden Businessplan und gibt einen Überblick, wie viel Geld ihr bei der Gründung investieren müsst. Folgende Größen solltet ihr dabei ermitteln: der Kapitalbedarf für die formale Gründung, für die betriebliche Anlaufphase, für die Sicherung des Lebensunterhalts und die Finanzierung des Kapitalbedarfs.
Wenn bekannt ist, wie viel Geld ihr insgesamt für die Gründung braucht, ist es Zeit für den Finanzierungsplan: also die Klärung, wo die Summe herkommt und wie dabei das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital sein soll. Ein hoher Eigenkapitalanteil hat einige Vorteile, stärkt zum Beispiel die Kreditwürdigkeit.
Steuern und Rücklagen
Schon vor einer Gründung macht es Sinn, sich mit Steuern auseinanderzusetzen. Denn mit dem Finanzamt habt ihr während der Selbständigkeit permanent zu tun. Dabei variieren die steuerlichen Rechte und Pflichten mit der Wahl der Rechtsform. Kleinunternehmerinnen oder -unternehmer beispielsweise führen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Außerdem könnt ihr als Unternehmer oder Unternehmerin Vorsteuer geltend machen, wenn ihr vor der Gründung Ausgaben für Betriebsmittel habt (zum Beispiel für Büroeinrichtung oder Waren).
Das Finanzamt legt auch fest, wie hoch die Einkommensteuer ist, die ihr vierteljährlich überweisen müsst. Dieser basiert im ersten Jahr der Selbständigkeit auf den Angaben über den zu erwartenden Gewinn im Rahmen der steuerlichen Erfassung. Eine weitere Form ist die Gewerbesteuer, die ihr als Gewerbetreibender vorauszuzahlen müsst, oder die Körperschaftssteuer, die Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG zahlen. Das Thema Steuern und Rücklagen ist komplex. Daher empfiehlt es sich, im Vorfeld der Gründung eine Steuerberatung zu besuchen.
Aber nicht nur in puncto Steuern gibt es Unterschiede zwischen den Rechtsformen, sondern auch im Rechnungswesen. Kapitalgesellschaften, also UG, AG und GmbH, sind gesetzlich dazu verpflichtet, Rücklagen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen. Für die AG und UG gibt es dabei noch mal gesonderte Regeln, die die GmbH nicht betreffen. Außerdem wird zwischen offenen und stillen Rücklagen unterschieden. Man spricht von offenen Rücklagen, wenn diese auf einem gesonderten Rücklagenkonto bilanziert werden. Stille Rücklagen erscheinen hingegen nicht in der Bilanz. Sie entstehen, wenn Vermögen unter- oder Schulden überbewertet werde. So scheint der Bilanzgewinn oder das Eigenkapital geringer, als es ist.
Übrigens: Rücklagen sind nicht das Gleiche wie Rückstellungen. Rückstellungen sind offene Verbindlichkeiten und zählen zum Fremdkapital. Um die eigene Existenz abzusichern, empfiehlt es sich aber auch für Einzelunternehmerinnen oder -unternehmer, finanzielle Rücklagen zu bilden. Zum einen gibt es planbare finanzielle Belastungen, etwa Steuervoraus- und -nachzahlungen oder Investitionen. Zum anderen kann es aber auch mal Durststrecken mit geringeren Umsätzen geben. Da Einzelunternehmerinnen oder -unternehmer aber nicht Bilanz führen müssen, handeln es sich bei dieser Art von Rücklagen schlicht um das Ansparen von Geld. Es sind offizielle keine Rücklagen. Sinnvoll aber ist es dennoch.
Kostenreduktion
Die Gründung eines Unternehmens ist mit diversen Kosten verbunden, die durch die Kapitalbedarfsplanung auch Eingang in den Businessplan finden. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für Gewerbeanmeldung, Notariat oder Handelsregistereintrag. Zwar ist nicht überall eine Kostenreduktion möglich, aber an einigen Stellen könnt ihr bei der Gründung auch Geld sparen.
Beispielsweise ist eine Gewerbeanmeldung nicht immer zwingend notwendig. Das hängt von der Rechtsform ab und, ob ihr eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt. Das gilt auch für die Eintragung ins Handelsregister. Auch beim Notariat ist eine Kostenreduktion möglich, wenn ihr beispielsweise einen Mustervertrag verwendet statt eines individuell angefertigten Vertrages. Oder wenn ihr gut vorbereitet ins Notargespräch geht, so dass der Aufwand geringer ist und weniger Termine anfallen.
Die laufenden Ausgaben bieten ebenfalls Potenzial für eine Kostenreduktion: So ist nicht immer von Anfang an ein eigenes Büro notwendig. Die erste Zeit von zu Hause aus arbeiten kann eine Möglichkeit sein. Oder Co-Working Spaces mieten, da ihr damit flexibel seid. Ist ein Büro notwendig, lassen sich mit Blick auf die Ausstattung die Kosten senken. Zum Beispiel bei Büromöbeln. Nicht zuletzt könnt ihr auch bei der Gebühr für die Kontoführung sparen. Einige Banken bieten günstige oder kostenlose Konditionen an. Zwar handelt es sich nicht bei jeder möglichen Kostenreduktion um eine immense Summe. Alle zusammengenommen lohnen sich auf jeden Fall. Und bei genauem Hinsehen lassen sich fast immer weitere mögliche Einsparungen finden.
Fördermöglichkeiten recherchieren
Wie schon erklärt ist die Auswahl der Möglichkeiten der Finanzierung vielfältig: Neben Krediten von Banken beispielsweise gibt es auch öffentliche Unterstützungsprogramme. Fördermöglichkeiten recherchieren empfiehlt sich also.
Damit ihr beim Thema „Fördermöglichkeiten recherchieren“ den Überblick behaltet, haben wir hier verschiedene Programme vom Land NRW, Bund und EU zusammengefasst:
Förderung in Nordrhein-Westfalen
- Förderdarlehen der NRW.BANK: Die NRW.BANK unterstützt Gründende in Nordrhein-Westfalen in jeder Phase – mit Förderkrediten, wie dem NRW.BANK.Gründung und Wachstum und dem NRW.BANK.Unviversalkredit, Eigenkapitalfinanzierungen und umfassender, anbieterunabhängiger Förderberatung.
- Gründende mit kleinerem Kreditbedarf finden Erleichterung beim Start in die Selbstständigkeit durch das Mikrodarlehen der NRW.BANK in Kooperation mit den STARTERCENTERN NRW.
- Landesbürgschaften beantragen Sie über die kreditgewährende Bank bei PricewaterhouseCoopers (PwC). Darlehensgrenze des Gesamtbetrags liegt hier bei 1.562.500,00 Euro.
Bundesweite Förderung
- Förderdarlehen der KfW Bankengruppe: Die Förderprogramme des Bundes werden durch die KfW Bankengruppe angeboten. Die wichtigsten Programme für Gründende sind der ERP-Gründerkredit – StartGeld und der ERP-Gründerkredit – Universell.
- Die Förderdatenbank des Bundes vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gibt einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
- Eine weitere Möglichkeit stellt der Mikrofinanzfonds Deutschland der Bundesregierung dar.
Förderdatenbanken der Europäischen Union
- Das InvestEU-Programm bietet Zugang zu und Verfügbarkeit von Finanzmitteln vor allem für KMU. Das Programm stellt Kapitalhilfen für KMU, die Ende 2019 noch nicht auf Hilfe angewiesen waren, seither aber wegen der durch die Covid-19-Pandemie verursachten Krise mit erheblichen Risiken konfrontiert sind.
- Im Bereich Forschung und Innovation fördert die EU mit verschiedenen Maßnahmen und Programmen, wie zum Beispiel Horizon Europe oder The Cohesion Fund.
Eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten finden sich in Datenbanken. Dort ist es möglich, nach konkretem Bedarf zu filtern, damit ihr individuelle Lösungen finden. Weitere Informationen zu Förder-Datenbanken.
Fazit
Wie ihr seht, ist eine gut geplante Finanzierung ein entscheidendes Puzzle-Teil im gesamten Gründungsprozess. Alle Schritte müssen sichergestellt werden, sonst lässt sich der Weg in die Selbständigkeit kaum gehen. Denn in der Regel hat keine Gründerin oder kein Gründer so viel Eigenkapital, um die Finanzierung allein zu stemmen. Deshalb ist es so wichtig, auch Fremdkapital für das eigene Vorhaben zu bekommen. Das können Venture Capital von Business Angels, Bankkredite, Förderungen aus öffentlichen Programmen oder eine Mischung daraus sein. Doch für alle Investitionsformen gilt: Sowohl die Geschäftsidee als auch die Fähigkeiten der Gründenden müssen überzeugen, damit Kredite oder Förderungen bewilligt werden. Und dafür braucht es einen soliden Businessplan. Daher ist der Businessplan die Basis für eine erfolgreiche Finanzierung.
Wer mehr rund ums Thema Gründen, Finanzierung, Förderung erfahren möchte, für den ist die Internetseite von #GründenNRW eine gute erste Anlaufstation. Dort gibt es außerdem ständig neue, inspirierende Gründungsgeschichten aus NRW.
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