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Pionier:innen gesucht: Bundeswirtschaftsministerium startet neues Förderprogramm
Wichtig ist dabei, dass die Innovationen ein Problem lösen. Sie können dabei technologiebasiert sein – müssen es aber explizit nicht. Neben Social Start-ups oder Gründungen der Kreativwirtschaft sind beispielsweise auch neue Plattformen.
Nach einer erfolgreichen Pilotphase wird das Programm vom BMWK nun auf Grundlage der neuen Förderrichtlinie gestartet.
Wer gefördert wird
Aus den Erfahrungen der Pilotphase folgt, dass es zwei unterschiedliche Projektformen gibt, die gefördert werden:
- kleinere Machbarkeitsprojekte in der innovativen Frühphase oder
- größere Marktreifeprojekte zur Ausreifung von Innovationen
Es ist möglich, die Projekte als Kooperation mehrerer Partner umzusetzen.
Antragsberechtigt sind:
- kleine und mittlere Unternehmen (das umfasst auch Neugründungen, Selbstständige und Sozialunternehmen) und
- mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen, wie beispielsweise (Kunst-)Hochschulen.
Je nach Projektform und Zuwendungsempfänger ist ein Zuschuss von 45 bis 100 Prozent zu den förderfähigen Kosten möglich.
Ziele des IGP:
- neue Ideen mit positiver Wirkung für Wirtschaft und Gesellschaft anzuschieben,
- die Struktur und Arbeitsweise der deutschen Wirtschaft zu modernisieren,
- First-Mover-Aktivitäten zu ermöglichen,
- sehr marktnahe Innovationsaktivitäten anzubahnen,
- die Wirtschaftskraft innovativer KMU zu stärken und
- das kreative Umfeld für neue Geschäftsmodelle und Pionierlösungen durch die Schaffung neuer Kooperationen zu verbessern.
Mehr als 300 Projekte angeschoben
Das BMWK veröffentlicht dabei Calls (Aufrufe), zu denen Ideen eingereicht werden sollen. In der ersten Runde geht es um ökologische Innovationen. Details dazu veröffentlicht das Ministerium planmäßig noch im Sommer 2023. Bei den ersten drei Aufrufen wurden schon mehr als 300 Innovationsprojekte angeschoben.
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