Meister­gründungs­prämie NRW: Investitions­kosten­zuschuss für das Handwerk in NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert auf vielfältige Weise Existenzgründungen im Handwerk. Ein bewährtes und im Jahr 2021 neu ausgerichtetes Förderinstrument ist die Meistergründungsprämie NRW, kurz MGP genannt.

Mit der MGP will das Land NRW Handwerksmeisterinnen und –meistern den Weg in die Selbstständigkeit finanziell erleichtern. Gefördert werden Investitionsausgaben im Rahmen von Neugründungen, Betriebsübernahmen sowie tätige Beteiligungen (mindestens 50 Prozent) an neuen oder bestehenden Handwerksbetrieben. Bereits ab einer Mindestinvestitionssumme von 12.000 Euro wird eine Prämie von 8.400 Euro gewährt.

Die Höchstprämie von 10.500 Euro wird ab einer Investitionssumme von 15.000 Euro gewährt (Stand: Januar 2021).

Die Gewährung der MGP ist an eine Gründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer sowie an die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen geknüpft.

Weitergehende Information zur MGP sowie die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie auf den Webseiten der Bewilligungsstelle, der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V..