05.03.2024

Für mehr Gründungen aus Hochschulen: Land startet neuen Förderaufruf Start-up Center.NRW

Ministerin Neubaur: Wir beschleunigen den gründungsfreundlichen Wandel, damit aus kreativen Ideen Start-ups entstehen

Wissenschaftliche Erkenntnisse und forschungsbasiertes Know-how sind eine wichtige Quelle von innovativen Start-ups und zukunftsweisenden Geschäftsideen. 

Um die Anzahl und Qualität von Gründungen aus der Wissenschaft zu steigern, startet die Landesregierung den Förderaufruf „Start-up Center.NRW“ und stellt dafür in den nächsten drei Jahren bis zu 36 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist, die Rahmenbedingungen an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen gründungsfreundlicher zu gestalten und den Marktzugang für Gründerinnen und Gründer zu erleichtern.

„Gründerinnen und Gründer aus der Wissenschaft brauchen Beratung, Unterstützung und technische Infrastruktur für die Entwicklung von Geschäftsideen und Prototypen. Um den Weg vom Labor in den Markt zu erleichtern und zu beschleunigen, unterstützt das Land den Wandel hin zur gründungsaffinen Hochschule mit dem Förderaufruf „Start-up Center.NRW“. So ermöglichen wir kreativen Köpfen an unseren Universitäten und Fachhochschulen, ihre Ideen auszuprobieren und Start-ups zu gründen, die Arbeitsplätze schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit stärken und zur klimaneutralen und digitalen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft beitragen.“
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur

Im Zentrum der Förderung stehen: die Sensibilisierung für Unternehmertum, die Erschließung von Geschäftsideen und Gründungspotenzialen, die Qualifizierung von Gründerinnen und Gründern, die Unterstützung von Gründungsvorhaben von der Idee bis zur Gründung oder selbstständigen Tätigkeit sowie der Auf- und Ausbau eines Netzwerkes der Hochschulausgründungen (Start-up Alumni).

Ergänzend sollen drei Kompetenzzentren an Hochschulen gefördert werden, die landesweit tätig sind in folgenden Bereichen:

  • Hochschulausgründungen von Frauen,
  • Gründungen mit einem Beitrag zur Klimaneutralität und
  • Gründungen im Bereich Künstlicher Intelligenz.

Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Frist für die Abgabe von Anträgen ist der 31. Mai 2024. Eine Fach-Jury wird die Anträge begutachten und Förderempfehlungen aussprechen. Die Bewilligung der Projekte durch den Projektträger Jülich ist zum 1. Januar 2025 vorgesehen. Die ausgewählten Start-up Center werden im zweiten Förderjahr begutachtet und ihre Erfolge evaluiert, um – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – für ein zusätzliches Jahr gefördert zu werden.

Aufruf, Leitfaden, Antragsformulare, Antragsberatung sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website des Projektträgers Jülich | Forschungszentrums Jülich GmbH.

Weitere Informationen

  • Studierende sitzen um zwei Laptops
    Gründungsangebote

    Während des Studiums, als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter